IBBF unterstützt Sie bei Zweifelsfragen in folgenden Gebieten:
Bei Bedarf erstellen wir auch Privatgutachten. Ing. Mag. F. Brunmüller ist als gerichtlich zertifizierter und allgemein beeideter Sachverständiger für die folgenden Fachgebiete in die Gerichtssachverständigenliste eingetragen:
Bei der Erstellung von Privatgutachten werden selbstverständlich dieselben Qualitätskriterien
wie bei Gutachten für Gerichte angewandt.
Der Inhalt dieser Gutachten können sein:
Falls Sie Fragen zum Thema Begutachtungen haben, berät Sie IBBF gerne. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine Nachricht und wir werden umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen!